Die Ausführung der Hinweisschilder zum Verhalten im Notfall Ist vorgeschrieben in Der Brandschutzordnung Teil A, B oder C. (DIN 14096) Hinweisschilder, die zum Verhalten im Notfall gemäß Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Arbeitnehmer, Besucher und Lieferanten klar und deutlich über das Verhalten im Notfall sowie die aktuellen Telefonnummern der Brandschutz- und Rettungskräfte informiert werden. Diese Informationen werden auf Hinweisschildern zum Verhalten im Notfall in knapper Form vermittelt.
Da Hinweisschilder zum Verhalten im Notfall sich vorzugsweise in der Umgebung von Flucht- und Rettungsplänen befinden, streben wir eine möglichst einheitliche grafische Gestaltung an. Auf diese Weise erzielen wir eine leicht verständliche Informationsübermittlung. Sind die Anweisungen nicht sehr umfangreich, so können sie in die Flucht- und Rettungspläne integriert werden.
Durch die Fertigung von Hinweisschildern, Flucht- und Rettungsplänen etc. in Standardmaßen können diese leicht ausgetauscht oder ersetzt werden. So kann zum Beispiel bei einem Umbau ein überarbeiteter Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein, während das Hinweisschild unverändert bleibt. Hinweisschilder können auch als selbständige Informationsträger montiert werden, zum Beispiel in gesonderten Räumen (Konferenzräume etc.).
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